Femto- und Excimerlaser in der refraktiven Augenchirurgie

Refraktive Laserbehandlung mit dem Excimerlasersystem
Kostenloses unverbindliches Erstgespräch!
Leben ohne Brille

  • Was Sie von einer Laserbehandlung erwarten können

    Refraktive Laserbehandlung mit modernem Excimerlasersystem
    Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch

    Leben ohne Brille

    Excimerlasersysteme werden in der Augenheilkunde seit über 20 Jahren erfolgreich zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten eingesetzt. Derzeit können damit rund 90 % aller Fehlsichtigkeiten behandelt werden.

    Die Laserbehandlung ist ein modernes, bewährtes Verfahren, um Sehfehler effektiv zu korrigieren. Bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit – mit oder ohne Hornhautverkrümmung – sowie bei bestimmten Hornhautnarben stellt die moderne Lasertechnologie eine echte Alternative zur Brille oder zu Kontaktlinsen dar.

    Darüber hinaus können alternative Linsenverfahren auch Patient:innen mit höheren Sehfehlern helfen, für die eine Laserbehandlung nicht geeignet ist.


    Modernste Technik für ein optimales Ergebnis

    Seit 2010 bieten wir die Kombination des bewährten VISX STAR S4™ Excimer-Lasersystems mit Iris Recognition und der Femtolasertechnologie iFS™ an. Damit stehen sämtliche modernen Verfahren der Laserchirurgie zur Verfügung, darunter LASEK, iLASIK und femto-LASIK.

    Hinter dem Begriff iLASIK verbirgt sich die Kombination aus Femto-LASIK und wellenfront-gesteuerter Hornhautabtragung. Das „i“ steht für individuell:
    Alle Schritte der LASIK-Operation werden exakt auf die individuellen Augenverhältnisse abgestimmt, was zu besonders präzisen und optimierten Ergebnissen führt.


    Moderne Excimer-Laserchirurgie erzielt ausgezeichnete Ergebnisse bei

    • Kurzsichtigkeit

    • Weitsichtigkeit

    • Stabsichtigkeit (Astigmatismus)

    • Hornhautnarben

    • Nachkorrekturen

    Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch, um gemeinsam zu klären, welches Verfahren für Sie am besten geeignet ist.


    Präoperative Kontaktlinsenkarenz

    Um exakte Messergebnisse zu gewährleisten, sollten Kontaktlinsen vor der Untersuchung und Behandlung nicht getragen werden:

    • Weiche Kontaktlinsen: 2 Wochen

    • Formstabile gasdurchlässige Linsen: 3 Wochen

    • Harte Kontaktlinsen: 4 Wochen

    Nur so kann der Sehfehler optimal bestimmt und das für Sie geeignete Verfahren gewählt werden.


    Mögliche Restfehler

    Ein Restfehler von ± 0,5 Dioptrien tritt bei etwa 5 % der Patient:innen auf
    (bei präoperativen Werten zwischen −1,0 und −5,0 dpt).

    Bei einem präoperativen Sehfehler von −5,0 dpt oder mehr liegt die Wahrscheinlichkeit bei etwa 20 %.

    Sollte ein möglicher Restfehler einen Monat nach der Behandlung als störend empfunden werden, wird eine kostenlose Nachkorrektur durchgeführt.


    Besondere Aufmerksamkeit bei großen Pupillendurchmessern

    Bei sehr großen Pupillen kann es insbesondere in der Dämmerung zu folgenden Beschwerden kommen:

    • erhöhte Blendempfindlichkeit

    • vermindertes Dämmerungssehen

    • Wahrnehmung von Halos und Doppelkonturen

    Dies ist einer der wichtigsten Gründe, warum eine Laserbehandlung nicht für alle Patient:innen geeignet ist.


    Ablauf und Kosten

    1. Kostenloses Beratungsgespräch
    Unverbindliche Erstinformation und Klärung grundsätzlicher Fragen.

    2. Voruntersuchung
    Umfassende Erhebung aller für den Eingriff notwendigen Daten, Besprechung der Therapieoptionen sowie Risikoaufklärung.
    Dauer: ca. 60 Minuten
    Kosten: 200 €

    Transparente Preisgestaltung

    Es entstehen keine versteckten Kosten. Lediglich befeuchtende Augentropfen und die anfängliche postoperative Therapie sind rezeptpflichtig in der Apotheke zu beziehen.

    Behandlungskosten

    • iLASEK: 1.500 € – 2.000 € pro Auge

    • femto-LASIK: 2.000 € – 2.500 € pro Auge

    Die Laserbehandlung inkludiert:

    • Behandlung beider Augen

    • Alle erforderlichen Nachkontrollen in den ersten  3 Jahren

    • Telefonische Beratung in schwierigen Fällen

    • Eine mögliche Nachkorrektur

    Erkundigen Sie sich auch über einen möglichen Kostenersatz durch Ihre Krankenkasse (insbesondere BVA, KFA, VAEB) oder Ihre Privatkrankenversicherung.
    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Operationskosten als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des Steuerausgleichs geltend zu machen.